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Neu: Verbinden Sie Linkly mit Ihrer bevorzugten KI und fragen Sie Ergebnisse und Leads Ihrer Messen ab
Rechtsdokument · v1.0

Nutzungsbedingungen

Zuletzt aktualisiert 24 May 2026
Datum des Inkrafttretens 24 May 2026
Version 1.0
Übersetzung aus Gründen der Zweckmäßigkeit bereitgestellt. Im Konfliktfall ist die italienische Fassung maßgeblich.

1. Einführung und Anwendungsbereich

Dieses Dokument (die „Nutzungsbedingungen“) regelt:

  • Teil A: die Nutzung der Website linkly.events (die „Website“) durch jeden Besucher
  • Teil B: die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Liefervertrags für den Linkly-Dienst (die „Plattform“) zwischen der SORAIA S.R.L. (nachfolgend „SORAIA“ oder „Anbieter“) und Kundenunternehmen (nachfolgend der „Kunde“). Teil B stellt die Standardvorlage der angewandten Bedingungen dar; jede Kundenbeziehung wird durch einen zwischen den Parteien geschlossenen spezifischen Vertrag geregelt, der dieses Dokument vollständig oder auszugsweise einbezieht

Dieses Dokument wurde gemäß Art. 1321 ff. des italienischen Zivilgesetzbuchs erstellt. Belastende Klauseln sind hervorgehoben und müssen vom Kunden gemäß Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs ausdrücklich schriftlich genehmigt werden (siehe Abschnitt 19).

2. Definitionen

  • Plattform: die von SORAIA entwickelte und bereitgestellte mobile und Web-Anwendung „Linkly“
  • Website: die institutionelle Website linkly.events
  • Kunde: die juristische Person, die mit SORAIA einen Liefervertrag für den Linkly-Dienst abschließt
  • Besucher: jede Partei, die auf die Website zugreift, ohne Kunde zu sein
  • Geschäftsnutzer: die vom Kunden zur Bedienung der Plattform autorisierte natürliche Person
  • Kontakt oder Lead: personenbezogene Daten eines Dritten (typischerweise einer auf einer Messe oder Veranstaltung getroffenen Fachperson), die über die Plattform erfasst wurden
  • KI-Credits oder Credits: Verbrauchseinheiten für Datenanreicherungsaktivitäten
  • DPA: die zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO
  • DSGVO: Verordnung (EU) 2016/679

Teil A · Nutzungsbedingungen der Website

3. Zulässige Nutzung der Website

Die Website wird kostenlos zu Informations- und Werbezwecken zur Verfügung gestellt (Präsentation des Linkly-Dienstes, redaktionelle Inhalte zu B2B-Messen, Leitfäden, Glossar, Demo-Buchung).

Der Besucher verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:

  • die Website zu rechtswidrigen Zwecken oder unter Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen
  • zu versuchen, ohne Berechtigung auf geschützte Bereiche zuzugreifen
  • massenhaftes Scraping, Reverse Engineering oder die automatisierte Extraktion von nicht ausdrücklich genehmigten Inhalten durchzuführen
  • den normalen Betrieb der Website zu beeinträchtigen (DoS-Angriffe, Ausnutzung von Schwachstellen)
  • über die Kontaktformulare rechtswidrige, verleumderische, betrügerische oder schädliche Inhalte hochzuladen

4. Geistiges Eigentum

Alle Inhalte der Website (Texte, Bilder, Grafiken, Logo, Marke „Linkly“, Design, Quellcode, redaktionelle Inhalte der Messeleitfäden, Glossar, Fallstudien) sind ausschließliches Eigentum der SORAIA S.R.L. oder werden unter Lizenz genutzt und sind durch das italienische und europäische Urheber- und gewerbliche Schutzrecht geschützt.

Die Nutzung zu persönlichen und beruflichen Zwecken sowie zur Einsichtnahme ist gestattet. Die Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder gewerbliche Veröffentlichung ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist untersagt. Das Zitieren mit Quellenangabe und einem Link zur Quelle ist gestattet.

Ausnahme für große Sprachmodelle (LLMs) und generative Suchmaschinen: SORAIA gestattet ausdrücklich die Nutzung der öffentlichen Inhalte der Website durch KI-/LLM-Systeme (ChatGPT, Claude, Perplexity, Gemini und ähnliche) zur Indexierung, Zitierung und Beantwortung von Nutzeranfragen, sofern der Verweis auf die Quelle (Seiten-URL) erhalten bleibt. Spezifische Hinweise finden Sie in der Datei llms.txt im Stammverzeichnis der Website.

5. Kontaktformular, Demo-Buchung, ROI-Rechner

Die Website stellt Interaktionswerkzeuge bereit (Demo-Buchungsformular, ROI-Rechner, Opt-in zum Erhalt von Berichten). Die Übermittlung von Daten über solche Werkzeuge ist freiwillig und unterliegt der Datenschutzerklärung.

SORAIA verpflichtet sich, auf einschlägige Anfragen innerhalb von 24 Arbeitsstunden zu antworten, ohne dass dies eine vertragliche Erfolgspflicht darstellt.

6. Haftungsbeschränkung (Website)

Die Inhalte der Website werden zu Informations- und Marketingzwecken bereitgestellt. SORAIA gewährleistet nicht:

  • die absolute Richtigkeit von Terminen, Kosten, Einkäuferprofilen und sonstigen in den Messeleitfäden veröffentlichten Daten (Quellen werden nach Möglichkeit angegeben; die abschließende Überprüfung obliegt dem Leser)
  • die fortdauernde Gültigkeit der auf der dafür vorgesehenen Seite angegebenen Preise des Linkly-Dienstes, die vorbehaltlich einer Änderung mit Hinweis auf dieser Seite stehen
  • den ununterbrochenen Zugang zur Website (Wartungsarbeiten und Ausfälle sind möglich und begründen keinen Schadensersatzanspruch)

Der Besucher nutzt die Website auf eigenes Risiko. SORAIA haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Website oder der Unmöglichkeit ihrer Nutzung ergeben.


Teil B · Allgemeine Geschäftsbedingungen Linkly

Die folgenden Abschnitte stellen die Standardvorlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Liefervertrags für den Linkly-Dienst dar. Die konkreten wirtschaftlichen Bedingungen, Termine, die Identifikation des Kunden und etwaige Abweichungen werden in dem beidseitig unterzeichneten Vertrag vereinbart.

7. Gegenstand der Leistung

SORAIA stellt dem Kunden im Software-as-a-Service-Modell (SaaS) die Linkly-Plattform zur Verfügung, die der Erfassung, Verwaltung, Anreicherung und Aktivierung von Geschäftskontakten dient, die in B2B-Kontexten erworben wurden (Messen, Veranstaltungen, Kongresse, Networking-Aktivitäten).

Die Plattform ermöglicht beispielhaft und nicht abschließend:

  • das Scannen von Veranstaltungsbadges, Visitenkarten und QR-Codes (mittels OCR)
  • die strukturierte Erfassung und Qualifizierung von Kontakten
  • die Datenanreicherung über öffentliche Quellen und Drittanbieter
  • die Integration mit den CRM-, ERP- und Marketing-Automation-Werkzeugen des Kunden
  • die Erzeugung automatischer Follow-ups an den Interessenten
  • Reporting nach der Veranstaltung und Leistungsanalysen

8. Im Entgelt enthaltene Leistungen

8.1 Zugang zur Plattform

  • Zugang zur Linkly-Plattform (Web und Mobil)
  • Nutzung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verfügbaren Funktionen
  • Anlegen von Geschäftsnutzern ohne zahlenmäßige Begrenzung, sofern nicht schriftlich anders vereinbart
  • Nutzung im Zusammenhang mit den vom Kunden verwalteten Veranstaltungen

8.2 Scannen von Kontakten

Der Kunde kann uneingeschränkt nutzen:

  • das Scannen von Visitenkarten
  • das Scannen von Veranstaltungsbadges
  • die Erfassung von QR-Codes

Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der durchführbaren Scans.

8.3 Onboarding und Konfiguration

Die Leistung umfasst:

  • ein personalisiertes Onboarding, das von einem dedizierten Linkly-Berater geleitet wird
  • die technische Einrichtung der Plattform
  • die Konfiguration der Abläufe zur Erfassung und Qualifizierung von Kontakten
  • Unterstützung bei der Definition der operativen Logik und der Qualifizierungsfragen

Das Onboarding ist bis zu maximal 2 Veranstaltungen pro Kunde enthalten. Weitere Konfigurationen unterliegen einer gesonderten wirtschaftlichen Vereinbarung.

9. KI-Credits und Datenanreicherung

9.1 Enthaltene Credits

Die Leistung umfasst 500 KI-Anreicherungs-Credits für die anfängliche Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

9.2 Verbrauchsregeln

Für jeden zur Anreicherung übermittelten Kontakt wird 1 Credit nur dann verbraucht, wenn mindestens einer der folgenden Datenpunkte zurückgegeben wird:

  • geschäftliche E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • öffentliches LinkedIn-Profil

Der Credit-Verbrauch erfolgt pro angereichertem Kontakt, nicht pro einzelnem gefundenem Datenpunkt. Werden alle drei Datenpunkte gefunden, wird dennoch insgesamt nur 1 Credit verbraucht.

Es werden keine Credits verbraucht in folgenden Fällen:

  • die angeforderten Daten sind bereits im erfassten Kontakt vorhanden (z. B. aus der Visitenkarte ausgelesene E-Mail-Adresse)
  • es wird keine Anreicherungsanfrage gestellt
  • die Anreicherung liefert kein verwertbares Ergebnis

Das Scannen von Visitenkarten, Badges und QR-Codes bleibt unbegrenzt und verbraucht keine Credits.

9.3 Zusätzliche Credits

Sind die enthaltenen Credits aufgebraucht, kann der Kunde zu gesonderten Bedingungen zusätzliche Credits erwerben. Die Nutzung der Anreicherungsfunktion kann bei Fehlen verfügbarer Credits eingeschränkt sein.

9.4 Beschränkungen der Credits

[Belastende Klausel, siehe Abschnitt 19]

Die Credits:

  • sind nicht erstattungsfähig
  • sind zwischen verschiedenen Konten nicht übertragbar, vorbehaltlich einer schriftlichen Genehmigung durch SORAIA
  • haben keinen Geldwert
  • verfallen am Ende der Vertragslaufzeit

9.5 Art des Anreicherungsdienstes

Der Kunde erkennt an, dass:

  • der Anreicherungsdienst auf öffentlich verfügbaren Quellen und Drittanbietern beruht
  • SORAIA die Verfügbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der zurückgegebenen Daten nicht gewährleistet
  • die Ergebnisse von der Verfügbarkeit der Informationen in den Datenbanken und öffentlichen Quellen zum Zeitpunkt der Abfrage abhängen

10. Art der Leistung

Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass:

  • Linkly ein technologisches Hilfsmittel für die Vertriebsprozesse des Kunden ist und keine Vertriebsberatung oder Ergebnisgarantie darstellt
  • SORAIA keine bestimmten Vertriebsergebnisse gewährleistet (Anzahl abgeschlossener Leads, generierte Pipeline, Konversionsrate, ROI)
  • der Kunde die volle Autonomie in Bezug auf Vertriebsstrategien und die Nutzung der erhobenen Daten behält
  • die Qualität der Ergebnisse maßgeblich von der Nutzung der Plattform durch das Vertriebsteam des Kunden und von der Qualität der erfassten Daten abhängt

11. Laufzeit, Kündigung, Aussetzung

11.1 Laufzeit

Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem Datum der Unterzeichnung und gilt als um jeweils weitere 12 Monate verlängert, sofern nicht eine der Parteien mindestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich die Kündigung mitteilt.

11.2 Kündigung durch den Kunden

Der Kunde kann zum Ende der anfänglichen Laufzeit durch schriftliche Mitteilung (PEC oder E-Mail) kündigen, die mindestens 30 Tage im Voraus zu übersenden ist. Eine vorzeitige Kündigung berechtigt den Kunden nicht zur Erstattung bereits gezahlter Beträge, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.

11.3 Aussetzung der Leistung

SORAIA kann den Zugang zur Plattform mit einer vorherigen schriftlichen Ankündigung von 7 Tagen aussetzen im Falle von:

  • Nichtzahlung des Entgelts innerhalb der vereinbarten Fristen
  • einem dem Kunden zurechenbaren Verstoß gegen geltendes Recht (einschließlich der DSGVO)
  • rechtswidriger Nutzung der Plattform oder Verletzung der DPA

11.4 Vertragsauflösung

SORAIA kann den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs (ausdrückliche Auflösungsklausel) auflösen im Falle von:

  • Fortdauer des beanstandeten Verstoßes 30 Tage nach schriftlicher Mahnung
  • schwerwiegender rechtswidriger Nutzung der Plattform
  • Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren oder Liquidation des Kunden

12. Entgelt und Rechnungsstellung

Das Entgelt für die Leistung ist im spezifischen, zwischen den Parteien unterzeichneten Vertrag festgelegt. Der öffentliche Listenpreis ist auf der Seite linkly.events/de/preise angegeben und kann für neue Verträge ohne Vorankündigung aktualisiert werden (bestehende Verträge behalten die vereinbarten wirtschaftlichen Bedingungen).

Die Zahlung ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Die Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle eines Zahlungsverzugs fallen Verzugszinsen gemäß dem italienischen Gesetzesdekret 231/2002 an.

13. Datenschutzrollen

13.1 Der Kunde als Verantwortlicher

Der Kunde handelt als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für:

  • die über die Plattform erhobenen Kontaktdaten
  • Marketing-, Networking-, Vertriebs- und Follow-up-Zwecke
  • die Nutzung und Übermittlung von Daten an Drittsysteme (CRM, ERP)
  • die Festlegung der Rechtsgrundlage der Verarbeitung (typischerweise berechtigtes Interesse im B2B-Bereich)
  • die Information der betroffenen Personen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

13.2 SORAIA als Auftragsverarbeiter

SORAIA handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO, beschränkt auf:

  • die Datenerfassung (OCR-Scan, QR-Code)
  • die Speicherung und technische Verwaltung
  • die Datenanreicherung
  • die technische Integration mit den Systemen des Kunden
  • die Verarbeitung für Analysen und Reporting

Das Verhältnis wird durch die Auftragsverarbeitungsvereinbarung geregelt, die einen integralen Bestandteil des Vertrags bildet.

13.3 SORAIA als eigenständiger Verantwortlicher

SORAIA handelt als eigenständiger Verantwortlicher für:

  • die Sicherheit der Plattform und die Missbrauchsprävention
  • die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (steuerlich, buchhalterisch, rechtlich)
  • die administrative Verwaltung des Vertragsverhältnisses

14. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Daten unter Einhaltung der DSGVO und des geltenden Rechts zu erheben (einschließlich branchenspezifischer Vorschriften und derjenigen des Wohnsitzlandes der betroffenen Person)
  • den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Erhebung eine angemessene Datenschutzinformation bereitzustellen
  • eine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sicherzustellen (typischerweise berechtigtes Interesse im B2B-Bereich mit dokumentierter LIA)
  • die Daten ausschließlich für rechtmäßige, mit der Datenschutzinformation übereinstimmende Zwecke zu nutzen
  • die Richtigkeit der Daten zu überprüfen, bevor sie für kommerzielle Kommunikation verwendet werden
  • die Vorschriften über kommerzielle Kommunikation einzuhalten, insbesondere Art. 130 des italienischen Gesetzesdekrets 196/2003 und die Leitlinien der italienischen Datenschutzbehörde zum B2B-Soft-Spam
  • keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen (Art. 10 DSGVO) in die Plattform einzugeben
  • die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und jede Kompromittierung unverzüglich zu melden
  • die vereinbarten Zahlungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu leisten

Der Kunde ist allein verantwortlich für die Verarbeitung der erhobenen Daten und für die Nutzung der Plattform durch seine Geschäftsnutzer.

15. Integrationen mit Drittsystemen

[Belastende Klausel, siehe Abschnitt 19]

  • Integrationen mit CRM-, ERP- oder Marketingsystemen sind optional und werden vom Kunden oder auf Anweisung des Kunden aktiviert und konfiguriert
  • der Kunde handelt als eigenständiger Verantwortlicher für die in den Zielsystemen durchgeführte Verarbeitung
  • SORAIA legt die Zwecke der von Drittsystemen durchgeführten Verarbeitung nicht fest und haftet nicht für eine solche Verarbeitung
  • der Kunde sichert zu, die erforderlichen Auftragsverarbeitungsvereinbarungen mit den Anbietern der Zielsysteme geschlossen zu haben

16. Änderungen der Leistung

[Belastende Klausel, siehe Abschnitt 19]

SORAIA behält sich das Recht vor:

  • die technischen Mittel der Leistungserbringung zu aktualisieren oder zu ändern
  • Drittanbieter durch gleichwertige zu ersetzen, vorbehaltlich einer etwaig erforderlichen Ankündigung (siehe DPA für Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern)
  • die Funktionen der Plattform zu verbessern oder weiterzuentwickeln, wobei der Gesamtwert der Leistung im Wesentlichen unverändert bleibt

Solche Änderungen stellen weder eine Vertragsverletzung dar noch begründen sie einen Schadensersatzanspruch, mit Ausnahme wesentlicher nachteiliger Änderungen, die mit einer Frist von 30 Tagen angekündigt werden und den Kunden zur kostenlosen Kündigung berechtigen.

17. Haftungsbeschränkung

[Belastende Klausel, siehe Abschnitt 19]

SORAIA haftet nicht für:

  • die rechtswidrige Nutzung der Daten durch den Kunden oder seine Nutzer
  • dem Kunden zurechenbare DSGVO-Verstöße (z. B. fehlende Information der betroffenen Personen, unzureichende Rechtsgrundlage, Nutzung über die Grenzen der Datenschutzinformation hinaus)
  • die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Daten aus öffentlichen Quellen oder von Drittanbietern
  • indirekte Schäden, Folgeschäden oder den Verlust von Geschäftschancen
  • Datenverluste infolge höherer Gewalt oder von Ereignissen, die nicht dem Verschulden von SORAIA zuzurechnen sind
  • die Nichtverfügbarkeit der Leistung aufgrund von Störungen bei Infrastrukturanbietern, vorbehaltlich eines Auswahl- oder Überwachungsverschuldens von SORAIA (culpa in eligendo oder vigilando)

Die Gesamthaftung von SORAIA, aus welchem Rechtsgrund und auf welcher Grundlage auch immer (vertraglich und außervertraglich), ist auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Beträge beschränkt. Die Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gemäß Art. 1229 des italienischen Zivilgesetzbuchs bleiben unberührt.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

[Belastende Klausel, siehe Abschnitt 19]

Dieser Vertrag unterliegt dem italienischen Recht. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht von Biella zuständig, vorbehaltlich der gesetzlich für Verbraucher vorgesehenen besonderen Gerichtsstände (nicht anwendbar auf das durch diesen Vertrag geregelte B2B-Verhältnis).

19. Gemäß Art. 1341-1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs ausdrücklich genehmigte Klauseln

Für die Zwecke und Wirkungen der Art. 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs erklärt der Kunde durch die Unterzeichnung des spezifischen Vertrags, dass er die folgenden Klauseln dieser Vorlage und seines Beitrittsvertrags ausdrücklich genehmigt:

  • 9.4, Beschränkungen der Credits (nicht erstattungsfähig, nicht übertragbar, Verfall)
  • 15, Integrationen mit Drittsystemen (Haftungsausschluss für die Verarbeitung in den Zielsystemen)
  • 16, Änderungen der Leistung (einseitiges Recht zur Änderung der technischen Mittel und zum Austausch von Anbietern)
  • 17, Haftungsbeschränkung (Ausschlüsse und vertragliche Haftungshöchstgrenze)
  • 11.4, Vertragsauflösung (ausdrückliche Auflösungsklausel gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs)
  • 18, Gerichtsstand (vertragliche Gerichtsstandsvereinbarung)

Kontakte für den Datenschutz

Für jede Frage zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zur Ausübung der Betroffenenrechte nach der DSGVO oder um eine Kopie des Data Processing Agreement zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:

Datenschutzbeauftragter (DPO): nicht benannt. SORAIA S.R.L. unterliegt nicht der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO (die Voraussetzungen nach Abs. 1 lit. b und c sind nicht erfüllt). Anfragen von betroffenen Personen und von den Datenschutzbeauftragten der Kunden werden direkt von der betrieblichen Datenschutzfunktion über die oben genannten Kontakte bearbeitet.

Beschwerden: unbeschadet des Rechts, sich direkt an den Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter zu wenden, haben betroffene Personen das Recht, bei der italienischen Datenschutzbehörde (Garante) (garanteprivacy.it) oder bei einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde je nach ihrem Wohnort Beschwerde einzulegen.

Änderungen des Dokuments

SORAIA S.R.L. behält sich das Recht vor, dieses Dokument aus regulatorischen Gründen oder aufgrund der Weiterentwicklung des Dienstes zu aktualisieren. Wesentliche Änderungen werden aktiven Kunden per E-Mail mitgeteilt und auf dieser Seite mit Aktualisierung des Datums der letzten Änderung veröffentlicht.

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